Schutz vor Wirtschaftskriminalität

Schutz vor Wirtschaftskriminalitaet

Die Wirtschaftskriminalität hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Auch kleine und mittelständische Betriebe sind immer häufiger davon betroffen. Diese sind oft sogar noch stärker gefährdet als Großunternehmen, denn viele Täter kommen aus den eigenen Reihen. Und gerade bei Kleinbetrieben fehlt sehr oft ein wirksames Kontrollsystem. Hier gilt oft der Grundsatz: Man kennt sich und man vertraut sich. Dabei ist auch hier ein gesundes Misstrauen durchaus angebracht.

Überprüfung von Geschäftspartnern und Mitarbeitern

Dies gilt natürlich auch gegenüber Geschäftspartnern. Hier kann man sich vor Schaden schützen, indem man den anderen zum Beispiel durch die SCHUFA oder eine Wirtschaftsauskunftei überprüfen lässt. Geht es hingegen um die eigenen Mitarbeiter, wird die Sache schon schwieriger. Aber auch hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Bei Mitarbeitern sind besonders Tatbestände wie zum Beispiel Schwarzarbeit, Datenklau, Krankschreibungsbetrug, Abrechnungsbetrug oder Datendiebstahl verbreitet. Hier sollten Unternehmen vor allem dann hellhörig werden, wenn ein Mitarbeiter ein auffälliges Verhalten zeigt. Hierzu gehören zum Beispiel: Krankmeldung zu "günstigen" Zeitpunkten, ein aufwändiger Lebensstil, der sich vom Gehalt nicht finanzieren lässt und anderes mehr.

Maßnahmen bei Verdachtsmomenten

Sind derartige Verdachtsmomente gegeben, so gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. In manchen Fällen reichen hier schon einfache Maßnahmen wie die Pflicht zur Vorlage einer Krankmeldung schon am ersten Arbeitstag, um den Mitarbeiter wieder auf den rechten Weg zurückzubringen. In anderen Fällen ist eine Mitarbeiterüberwachung durch eine Wirtschaftsdetektei angebracht. Dies gilt vor allem bei schwerwiegendem Fehlverhalten. Eine Detektei kann hier im Notfall auch gerichtsverwertbare Beweise beschaffen. Und sollte sich der Verdacht als begründet herausstellen, dann muss der Täter sogar die Kosten der Überwachung tragen. Deshalb muss ein Unternehmen hier natürlich abwägen, ob und inwieweit derartige Maßnahmen gerechtfertigt sind. Hat man aber einen Täter ermittelt, dann kann man ihm kündigen und hat dann zwar einen Mitarbeiter, aber auch ein Problem weniger.